Unfallgeschädigte haben laut Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ab einer Bagatellschadensgrenze von 750 Euro das Recht auf ein Unfallgutachten. Die Kosten übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers. Als Sachverständigenbüro ihres Vertrauens können Sie bei uns ein unabhängiges Unfallgutachten in Auftrag zu geben.