Wertgutachten
April 19, 2023
Schadengutachten
April 13, 2023

Unfallgutachten


In Auftrag geben
auf Kosten der Gegenseite
Unfallgeschädigte haben laut Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ab einer Bagatellschadensgrenze von 750 Euro das Recht auf ein Unfallgutachten. Die Kosten übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers. Als Sachverständigenbüro ihres Vertrauens können Sie bei uns ein unabhängiges Unfallgutachten in Auftrag zu geben.
Wir freuen uns, wenn Sie uns beauftragen. Wir kümmern uns akribisch um Ihren Fall sowie die Erstellung eines Unfallgutachtens und helfen zügig bei der Schadensabwicklung.

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Unsere weiteren Leistungen

Schadengutachten
Das Erstellen von Schadensgutachten ist einer unserer Kernaufgaben. Nach einem Verkehrsunfall für Kraftfahrzeuge sind wir für Sie zur Stelle und beantworten Fragen. Sie erreichen uns jederzeit.
Unfallgutachten
Unfallgeschädigte haben laut Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ab einer Schadensgrenze von 750 Euro das Recht auf ein unabhängiges Unfallgutachten von einem Sachverständigenbüro ihres Vertrauens. Auf Kosten der Gegenpartei.
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